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Rauchen im Büro: Was gilt für Tabakerhitzer?

Rauchen im Büro: Was gilt für Tabakerhitzer?

09 Oktober 2024 In 4 Minuten gelesen
Rauchen im Büro mit dem Tabakerhitzer

Rauchen im Büro: Was gilt für Tabakerhitzer?

Rauchen am Arbeitsplatz – das kennt man heute eigentlich nur noch aus Filmen. Spätestens seit der großen Diskussion um den Nichtraucherschutz sind Zigaretten und Zigarren weitestgehend aus dem Arbeitsleben verschwunden. Aber wie sieht es mit Tabakerhitzern aus? Ist Glo’n und Dampfen am Arbeitsplatz erlaubt oder müssen Dampfer auch nach draußen gehen? Wir klären über die aktuellen Bestimmungen auf und bieten praktische Tipps zum Dampfen im Büro. 

Inhalt: 

Glo’n vs. Rauchen am Arbeitsplatz

Darf man im Büro rauchen?

Der Gebrauch von herkömmlichen Tabakerzeugnissen am Arbeitsplatz ist geregelt: Gemäß Arbeitsstättenverordnung muss der Arbeitgeber Regelungen zum Schutz der nichtrauchenden Beschäftigten treffen. Das kann beispielsweise bedeuten, dass Raucherräume eingerichtet werden oder das Rauchen im Büro nur unter bestimmten Umständen erlaubt ist. Hierunter fallen „Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr“, wie Gastronomien. Sie sind von dieser Regelung ausgenommen, da sie in den meisten Fällen Raucherbereiche für ihre Gäste bereitstellen. In anderen Arbeitsbereichen, wie zum Beispiel in einer Werkstatt oder einer Fabrik, ist das Rauchen am Arbeitsplatz aus Sicherheitsgründen oft auf dem gesamten Gelände untersagt. 

Und was ist beim Glo’n zu beachten?

Da bei Tabakerhitzern der Tabak nur erhitzt und nicht verbrannt wird, entstehen keine traditionellen Rauchsubstanzen wie Teer oder Kohlenmonoxid. Sie fallen daher nicht unter die klassischen Rauchverbote, die auf die gesundheitlichen Risiken des Passivrauchens abzielen. Für das Heaten und Dampfen am Arbeitsplatz gibt es aber nun neue Regelungen: Seit Frühling 2024 gilt dort ein striktes Verbot für den Konsum von Tabakerhitzern und E-Zigaretten.* Das macht das Dampfen im Büro für dich nicht unmöglich, denn jeder Betrieb hat eine eigene Hausordnung. Sieht diese ein Tabakerhitzer-Verbot vor, ist das Glo’n oder Dampfen am Arbeitsplatz nur in bestimmten Bereichen erlaubt. Wenn du also nicht auf deinen Heater verzichten möchtest, solltest du zunächst einen Blick in die Hausordnung werfen oder direkt bei deinem Arbeitgeber nachfragen

Tabakerhitzer-Verbot im Büro? Unsere Tipps

Der Umgang mit dem Gebrauch von Tabakerhitzern ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. In manchen Büros kann das Glo’n auch außerhalb der Pausen üblich sein, in anderen kann es verboten und nur vor der Tür oder in entsprechenden Raucherräumen gestattet sein. Neben der Gesetzeslage und dem Einverständnis des Arbeitgebers kommt es auch darauf an, wie Kollegen zum Glo’n oder Rauchen am Arbeitsplatz stehen. Obwohl bei Heatern kein Zigarettenrauch und weniger Rauchgeruch** entsteht, kann es zu Konflikten mit Arbeitskollegen kommen. Wenn andere sich durch das Rauchen im Büro gestört fühlen, solltest du Rücksicht nehmen und dich lieber nach draußen gesellen – die Atmosphäre am Arbeitsplatz sollte durch die Tabakerhitzer nicht belastet werden. 

Erfahre hier allgemeine Tipps für die Benutzung von glo™ Tabakerhitzern im Büro: 

  • Rauchmelder beachten: Hat dein Büro bestimmte Raucherzonen im Innenraum? Informiere dich, ob das Glo’n oder Dampfen in der Nähe von Rauchmeldern erlaubt ist, damit es nicht zu Fehlalarmen kommt, und welche Sicherheitsvorkehrungen es gibt. 
  • Gerätereinigung: Regelmäßig deinen glo™ Heater zu reinigen ist wichtig, um Rückstände und Gerüche zu vermeiden. Ein sauberer Tabakerhitzer trägt zu einem besseren Raumklima bei. 
  • Bleibe informiert: Halte dich über technologische Entwicklungen und neute Heater-Produkte auf dem Laufenden. Neue Geräte könnten weniger schädlich oder effizienter sein, was die Nutzung im Büro betrifft. 

Glo’n im Büro? Es kommt drauf an

Rauchen im Büro muss kein Konfliktthema sein, wenn du ein paar Dinge im Blick behältst. Die neuen Regelungen der Arbeitsstättenverordnung, die ein generelles Rauchverbot im Büro umfassen, schränken auch die Nutzung von Tabakerhitzern ein. Aber das bedeutet nicht automatisch, dass du komplett auf das Glo’n verzichten musst – oft können Arbeitgeber noch eigene Richtlinien erstellen, die das Nutzen von Heatern möglich machen. Mit klaren Vorgaben und gegenseitiger Rücksichtnahme lässt sich das Glo’n also gut in den Arbeitsalltag integrieren. So kannst du entspannt deinen glo™ Heater nutzen und gleichzeitig für ein harmonisches Miteinander im Büro sorgen. 


* Bundesministerium der Justiz: Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV). Link: https://www.gesetze-im-internet.de/arbst_ttv_2004/BJNR217910004.html#:~:text=Nichtamtliches%20Inhaltsverzeichnis-,%C2%A7%205%20Nichtraucherschutz,sowie%20elektronischen%20Zigaretten%20gesch%C3%BCtzt%20sind

** glo™ erhitzt Tabak, anstatt ihn zu verbrennen. Dabei entsteht ein Tabakaerosol, weniger Geruch und keine Asche. Dieses Produkt ist nicht risikofrei und enthält Nikotin, eine abhängig machende Substanz. 

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